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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat auf seinen Internetseiten Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur seit dem 01.01.2025 obligatorischen ERechnung veröffentlicht.

Hintergrund: Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Seit dem 01.01.2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (ERechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) ERechnung gelten laut BMF Übergangsregelungen. Insbesondere private Endverbraucher seien von diesen Regelungen nicht betroffen.

Neben dem FAQ-Katalog gibt es auch ein Schreiben des BMF zur Thematik, dem die detaillierte Verwaltungsauffassung entnommen werden kann (BM-Schreiben vom 15.10.2024, III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007). Auch dieses steht auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) zum Abruf bereit (als pdf-Datei).

Bundesfinanzministerium, PM vom 05.02.2025