Die Vermögensübertragungen an Hessen sind gegenüber dem Vorjahr um 8,9 Milliarden Euro (plus 104,5 Prozent) auf 17,4 Milliarden Euro angestiegen. Hierfür waren insbesondere hohe Schenkungen verantwortlich. Die Einnahmen des hessischen Landeshaushalts aus der Erbschafts- und Schenkungsteuer fielen dennoch geringer aus als im Jahr 2022. Sie sanken um 22,9 Prozent auf 731 Millionen Euro. Dies teilt das Statistische Landesamt mit.
2023 erhielten die Hessen insgesamt rund 17,4 Milliarden Euro aus Erbschaften und Schenkungen. Im Vergleich zu 2022 hätten sich die Vermögensübertragungen um 8,9 Milliarden Euro verdoppelt, was einem Zuwachs von 104,5 Prozent entsprochen habe. Maßgeblich hierfür waren laut Landesamt Schenkungsfälle, bei denen großes Betriebsvermögen übertragen wurde.
Zum Vergleich: Deutschlandweit seien die Vermögensübertragungen im Jahr 2023 um 19,8 Prozent (plus 20,1 Milliarden Euro) auf insgesamt 122 Milliarden Euro angestiegen. Davon seien 14,3 Prozent beziehungsweise 17,4 Milliarden Euro allein auf die Ergebnisse in Hessen zurückzuführen. 25,7 Prozent (beziehungsweise 4,5 Milliarden Euro) der hessischen Vermögensübertragungen seien 2023 auf Erbschaften von Todes wegen und 74,3 Prozent (beziehungsweise 12,9 Milliarden Euro) auf Schenkungen zu Lebzeiten zurückgegangen.
Gegensätzlich zeige sich das Bild beim Steueraufkommen, das dem hessischen Landeshaushalt zugutekommt. Die von den Finanzverwaltungen in Hessen festgesetzte Steuer habe 2023 insgesamt 731 Millionen Euro betragen. Das seien 22,9 Prozent beziehungsweise 218 Millionen Euro weniger als 2022 gewesen. Dabei sei das generierte Steueraufkommen zu 78,3 Prozent (beziehungsweise 572 Millionen Euro) auf Erbschaften und zu 21,7 Prozent (beziehungsweise 159 Millionen Euro) auf Schenkungen zurückzuführen.
Für die Berechnung der Steuereinnahmen des Landeshaushalts ist nach Angaben des Landesamtes der steuerpflichtige Erwerb die Bemessungsgrundlage. Dabei würden Steuerbefreiungen und Freibeträge berücksichtigt. Die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs der Hessen durch Erbschaften und Schenkungen habe sich 2023 auf rund 4,2 Milliarden Euro belaufen. 2022 habe er bei 4,6 Milliarden Euro gelegen. Bezieht man die hessischen Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen in Höhe von 731 Millionen Euro auf den steuerpflichtigen Erwerb, ergebe sich für 2023 ein durchschnittlicher Steuersatz von 17,4 Prozent. 2022 habe der durchschnittliche Steuersatz bei 20,8 Prozent gelegen.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2023 umfasse nur Erwerbe, für die in dem jeweiligen Jahr erstmalig eine Festsetzung erfolgte, unabhängig davon, wann der Erbfall oder die Schenkung eingetreten ist, erläutert das Landesamt die Statistik. So könne eine steuerpflichtige Person beispielsweise 2023 erstmals veranlagt worden sein, obwohl der Tod der Person, die Vermögen vererbt, bereits mehrere Jahre zurückliegt.
Es würden in der Mitteilung nur unbeschränkt Steuerpflichtige betrachtet, deren steuerpflichtiger Erwerb größer oder gleich null Euro beträgt. Unbeschränkt steuerpflichtig sei, wer den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Hessen beziehungsweise Deutschland hat.
Hessisches Statistisches Landesamt, PM vom 03.09.2024