Über die Anzahl von Datensätzen mit Bezug zur Vermietung von Ferienwohnungen über Plattformbetreiber kann die Bundesregierung keine Angaben machen. Zwar nennt sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/1075) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/873) Zahlen zu von Plattformbetreibern an deutsche Steuerbehörden übermittelte Daten über „zeitlich begrenzte Überlassungen von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen“. Diese könnten jedoch „nicht eindeutig einer Kategorie ‚Vermietung von Ferienwohnungen‘ zugeordnet werden“.
Die Anzahl der übermittelten Datensätze wird für 2023 auf 131.386 beziffert und für 2024 auf 157.336.
Deutscher Bundestag, PM vom 05.08.2025