Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 17.05.2024 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Dieser sieht vor, dass Unternehmen nicht mehr nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Konkurrenten vorgehen können, weil jene möglicherweise gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen haben.
Der Gesetzentwurf soll für Klarheit sorgen: Zwar kann ein Unternehmen grundsätzlich rechtliche Schritte gegen einen Konkurrenten nach dem UWG einlegen, wenn es ihm einen Rechtsbruch vorwirft, da ein solcher immer zu einem Wettbewerbsvorteil führen kann. Ob in einem Verfahren nach dem UWG auch ein Datenschutzverstoß gerügt werden kann, ist umstritten. Der Bundesgerichtshof hat die Frage noch nicht entschieden, sondern dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung im UWG vor, die für Datenschutzverstöße ausdrücklich die Mitbewerberklage nach diesem Gesetz ausschließt.
Für die klarstellende Neuregelung nennt der Gesetzentwurf drei Gründe: Erstens sei die Durchsetzung des Datenschutzrechtes über das UWG nicht erforderlich, da die DSGVO selbst genügend effektive Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stelle. Zweitens diene das Datenschutzrecht nicht der Sicherung des Wettbewerbs, sondern dem Schutz der informellen Selbstbestimmung. Und drittens sei gerade bei Datenschutzfragen die Gefahr der missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Konkurrenten besonders hoch.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu abgeben kann. Anschließend gehen beide Vorlagen dem Bundestag zu, der über die Gesetzesinitiative des Bundesrates entscheidet.
Bundesrat, PM vom 17.05.2024