Weil Belgien diskriminierender Bedingungen bei der Anwendung der Steuerbefreiung von Vergütungen aus Spareinlagen beibehalten hat, muss es sich vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Die Europäische Kommission hat beschlossen, Klage zu erheben.
Sie ist der Auffassung, dass das belgische Steuerbefreiungssystem, das auf Einkünfte aus Spareinlagen Anwendung findet, diskriminierende Bedingungen beim Zugang von Dienstleistern mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums zum belgischen Bankenmarkt auferlegt und daher gegen den freien Dienstleistungsverkehr verstößt.
Im Anschluss an Vorabentscheidungsverfahren habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 08.06.2017 und am 27.03.2023 die Verletzung der oben genannten Freiheit durch belgisches Recht bestätigt. Die Kommission habe im Juli 2023 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Belgien gerichtet. Sie meint, dass die bisherigen Bemühungen der Behörden unzureichend waren, und verklagt Belgien daher nun vor dem EuGH.
Europäische Kommission, PM vom 25.07.2024