Die DeutschlandID als zentrales Bürgerkonto, digitale statt Papier-Anträge und vollständig digitale Verfahren für Unternehmen: Am 24.07.2024 ist das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes in Kraft getreten.
Wie das Bundesinnenministerium (BMI) mitteilt, tritt an die Stelle der BundID die DeutschlandID – als zentrales Konto für Bürger zur Identifizierung und Antragstellung. Der Bund stelle zudem einen zentralen Siegeldienst bereit, den die Länder auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung nachnutzen können.
Durch die Reduzierung analoger Verfahren und den verstärkten Einsatz von Digitalisierung und Automatisierung würden die Behörden entlastet. Gefördert werde dies durch Maßnahmen wie die Abschaffung der Schriftform, die Verankerung des Once-Only-Prinzips für automatisierte Nachweisabrufe, Vorgaben zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung und ein ausschließlich digitales Angebot von Unternehmensleistungen („digital only“).
Einzelne datenschutzrechtliche Vereinbarungen würden entbehrlich: Das „Einer für Alle (EfA)“-Prinzip wird laut BMI durch klare Datenschutzregelungen für EfA-Onlinedienste gestärkt. Bei länderübergreifenden Onlinediensten liege die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nunmehr ausdrücklich bei der den jeweiligen Onlinedienst betreibenden Behörde. So seien oft hunderte, meist aufwändige Vereinbarungen mit den nachnutzenden Behörden nicht länger erforderlich. Ergebnis sei eine Beschleunigung des flächendeckenden Roll-Out der Fokusleistungen.
Weiter wird die Kompatibilität verschiedener Systeme durch einen verstärkten Fokus auf Standardisierung sichergestellt. Das schaffe Effizienz und baue Hürden bei der behördenübergreifenden Zusammenarbeit ab. Zudem gölten einheitliche Regelungen für Barrierefreiheit und Nutzungsfreundlichkeit, sodass auch hier keine individuellen Vorgaben notwendig seien.
Mit Inkrafttreten des OZG-Änderungsgesetzes beginne zugleich dessen Umsetzung. Bund, Länder und Kommunen würden bei den verschiedenen Umsetzungsvorhaben auch weiterhin eng zusammenarbeiten, kündigte das BMI an.
Bundesinnenministerium, PM vom 24.07.2024