Mit Steuersenkungen, Vereinfachungen im Steuerrecht und mit Entbürokratisierung will die CDU/CSU-Fraktion das Wachstum der deutschen Wirtschaft wieder stärken. So soll ab 2025 unter anderem schrittweise die Steuerbelastung für thesaurierte Gewinne auf 25 Prozent abgesenkt werden, wird in einem Antrag (BT-Drs. 20/11954) gefordert.
Der Solidaritätszuschlag soll vollständig abgeschafft werden. Außerdem fordert die Unionsfraktion eine temporäre, stark degressive „Turboabschreibung“. Davon verspricht man sich „signifikante Investitionsanreize über die bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten hinaus“. Außerdem sollen Verlustrückträge flexibel ausgestaltet und der Höhe nach ausgeweitet werden. Die Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag soll verringert und anschließend bis 2029 vollständig ausgesetzt werden.
Für einen Abbau der Bürokratie im Steuerrecht soll unter anderem die Zuständigkeit für die Gründung, für Betriebsummeldungen und Betriebsaufgaben bei einer Behörde gebündelt werden. Damit sollen Hürden besonders für Start-ups abgebaut werden. Außerdem spricht sich die Unionsfraktion für eine EU-weite Harmonisierung des Quellensteuerverfahrens und für eine Reform der Grunderwerbsteuer aus. Das Besteuerungsverfahren soll digitalisiert und die Finanzverwaltung mit moderner KI-Technologie ausgestattet werden.
Zur Begründung ihres Antrags schreibt die Unionsfraktion, der Wirtschaftsstandort Deutschland habe in den vergangenen zehn Jahren substanziell an Attraktivität verloren. Daher müsse das Steuersystem einfacher, transparenter und gerechter werden. Auch bei der Höhe der Steuerlast sei Deutschland im internationalen Vergleich längst abgehängt worden. Wettbewerbsfähige Steuern für Unternehmen ermöglichten höhere Löhne, mehr Beschäftigung und stärkeres Wachstum.
Deutscher Bundestag, PM vom 27.06.2024