In einer Petition wird um die Erhöhung/Änderung des Umsatzsteuerfreibetrags für eingetragene Vereine auf 50.000 Euro im laufenden Jahr beziehungsweise 80.000 Euro im Folgejahr gebeten. Die Mitzeichnungsfrist für die Petition geht noch bis 25.11.2024.
Aufgrund allgemeiner Teuerungen sei die Freibetragsgrenze von derzeit 22.000 Euro nicht mehr zeitgemäß, heißt es zur Begründung der Petition. Als eingetragener Verein mit mehreren Festen im Jahr sei es nicht mehr ohne weiteres möglich, die Grenze nicht zu überschreiten – auch, da hierbei nicht der Gewinn, sondern der Umsatz eines Vereins geprüft werde, heißt es in der Petition.
Zur Erhaltung der Brauchtumspflege auch im ländlichen Bereich und die damit verbundene Gemeinschaftspflege sei die Erhöhung des Umsatzsteuerfreibetrags auf 50.000 Euro sinnvoll.
Deutscher Bundestag, Internetseite vom November 2024