Auf eine Neufassung eines Vordruckmusters für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2024 weist das Bundesfinanzministerium (BMF) hin.
Hintergrund sind Änderungen in § 18 Absatz 3 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie des § 19 Absatz 1 Satz 4 UStG durch das Wachstumschancengesetz: Kleinunternehmer sind damit grundsätzlich ab dem Besteuerungszeitraum 2024 von der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen befreit.
Neu gefasst werde daher das Vordruckmuster USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2024, so das BMF. Der Vordruck sei auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen. Die Umsatzsteuererklärung sei grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln. Informationen hierzu seien unter der Internet-Adresse www.elster.de erhältlich.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 17.06.2024, III C 3 – S 7344/19/10002 :006