Gemäß § 2 Tabaksteuergesetz treten ab 1. Januar 2026 neue Steuertarife in Kraft. Mit der Umstellung der Steuertarife ändern sich auch die Tarifkennzeichen, die auf den Steuerzeichen zu verwenden sind.
In diesem Zusammenhang weist der Zoll darauf hin, dass es hinsichtlich des Steuertarifs für Zigarren/Zigarillos und Pfeifentabak keine Veränderungen gibt und Steuerzeichen für diese beiden Gattungen auch über den Jahreswechsel hinaus unverändert zu beziehen sind.
Einzelheiten dazu im Schreiben an die Bezieher von Steuerzeichen vom 24. Juli 2025:
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Schreiben an die Bezieher von Steuerzeichen vom 24. Juli 2025
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Anlage zum Schreiben „Verschlüsselung von Steuerzeichen in den Steueranmeldungen für 2026“
zoll.de, Meldung vom 29.7.2025