Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ (BT-Drs. 20/12351) hat der Bundestag am 26.09.2024 in erster Lesung debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Durch die Regelung sollen Betreiber von Ladesäulen für E-Autos und Stromspeichern von Bürokratie und Steuerpflichten entlastet werden. Unter anderem will die Regierung regeln, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen beim bidirektionalen Laden steuerrechtlich nicht zu Versorgern werden und damit Steuern zahlen müssen.
Auch bei Stromspeichern soll eine doppelte Besteuerung „umfassend vermieden“ werden, heißt es in dem Entwurf.
Deutscher Bundestag, PM vom 26.09.2024