Die deutsche Hilfsorganisation Sea-Watch, die Geflüchtete aus dem Mittelmeer rettet, hat vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex einen Teilerfolg erzielt. Sea-Watch hatte die Herausgabe einer Reihe von Dokumenten zu einem Mittelmeer-Einsatz von Frontex verlangt. Nach der Entscheidung des EuG hat die Grenzschutzagentur die Herausgabe zum Teil zu Unrecht verweigert.
Sea-Watch hatte im Oktober 2021 bei Frontex den Zugang zu einer Reihe von Dokumenten zu einer Luftoperation beantragt, die Frontex im zentralen Mittelmeer am 30.07.2021 durchgeführt hatte. Sea-Watch wollte sich auf diese Weise vergewissern, dass Frontex und die Behörden bestimmter EU-Mitgliedstaaten bei dieser Operation nicht gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstoßen haben. Es handelte sich ihrer Art nach um unterschiedliche Dokumente in Form von Berichten, Mitteilungen, Protokollen sowie im Zusammenhang mit der Operation stehenden Fotografien und Videos.
Frontex verweigerte den Zugang zu insgesamt 73 Dokumenten. Der Agentur zufolge waren für diese Dokumente verschiedene Ausnahmen vom Recht auf Zugang einschlägig, insbesondere die Ausnahme zum Schutz der öffentlichen Sicherheit. Außerdem weigerte sich Frontex, eine teilweise Offenlegung dieser Dokumente vorzunehmen, da die Menge der notwendigerweise zu schwärzenden Informationen im Verhältnis zu den verbleibenden Informationen, die offengelegt werden könnten, unverhältnismäßig wäre und ein derartiges Vorgehen dem Grundsatz der guten Verwaltung zuwiderliefe.
Das EuG weist die von Sea-Watch gegen die Entscheidung von Frontex vorgebrachten Argumente zwar weitgehend zurück. Es führt jedoch aus, dass Frontex in ihrer Entscheidung auf eine Reihe von Fotografien nicht eingegangen ist, die Gegenstand des Antrags von Sea-Watch waren. Dieses Versäumnis bedeute, dass Frontex ihre Verweigerung des Zugangs zu diesen Fotografien nicht gerechtfertigt hat. Folglich erklärte das Gericht die Entscheidung von Frontex teilweise für nichtig, soweit mit ihr der Zugang zu „allen Fotografien und Videos im Zusammenhang mit der Luftoperation im zentralen Mittelmeer am 30.07.2021“ verweigert wurde.
Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 24.04.2024, T-205/22