Bund und Länder haben insgesamt 124 Arbeitsgruppen zu diversen steuerlichen Themen eingerichtet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 20/14604) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/13700) hervor. Ende 2024 gab es danach 56 ständige und 68 temporäre Arbeitsgruppen.
Bund-Länder-Arbeitsgruppen können nach Angaben der Regierung jederzeit von den Abteilungsleitungen (Steuer), den Abteilungsleitungen Organisation (Steuerverwaltung) sowie den jeweiligen Referatsleitungsgremien der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder anlass- und themenbezogen eingerichtet werden. Bund-Länder-Arbeitsgruppen seien keine Beschlussgremien, sondern vorbereitende Beschlussorgane, die die Aufgabe hätten, dem jeweils auftraggebenden Gremium innerhalb angemessener Zeit nach Abschluss der Arbeiten beschlussfähige Entscheidungsvorschläge vorzulegen, heißt es in der Antwort weiter. In Abhängigkeit vom Arbeitsauftrag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe könne diese auch in Kontakt und Austausch mit entsprechenden Verbänden oder Kammern treten.
Bund-Länder-Arbeitsgruppen befassten sich beispielsweise mit der Intensivierung und Koordinierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung in Bund und Ländern, der Prüfung von Steuergestaltungsmodellen und Steuersparmodellen sowie der Aktualisierung diverser Vordrucke.
Deutscher Bundestag, PM vom 24.01.2025