Den Ergebnissen der 167. Steuerschätzung zufolge betragen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen unter Berücksichtigung der bis Oktober 2024 in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen 941,6 Milliarden Euro in diesem Jahr. Damit entwickeln sie sich ungünstiger als noch in der Mai-Schätzung erwartet, wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt. Die Steuereinnahmen lägen im Vergleich zur Schätzung im Mai 2024 im Durchschnitt der Jahre 2024 bis 2028 um rund 11,6 Milliarden Euro niedriger.
Für Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zeigt das Ergebnis der Steuerschätzung: „Wir können uns nicht darauf verlassen, dass die Steuereinnahmen stetig sprudeln. Wir brauchen wirtschaftliches Wachstum“. Um das zu erreichen, „müssen wir da weiter machen, womit wir gestartet sind: weniger Bürokratie, mehr private Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, weniger Regulierung, mehr Konzentration auf das Wesentliche.“ Neue Spielräume im Haushalt ergeben sich laut Lindner nicht. „Im Gegenteil: Wir werden zusätzlich konsolidieren müssen. Nicht jede staatliche Leistung wird noch möglich sein.“
Die Steuereinnahmen würden insgesamt für den Zeitraum der Finanzplanung niedriger ausfallen als noch in der Steuerschätzung vom Mai 2024 prognostiziert. Das schwache Wirtschaftswachstum zeige sich auch in der Abwärtsanpassung der zu erwartenden Steuereinnahmen, so das BMF. Die Differenz zur Schätzung vom Mai 2024 ergebe sich ganz überwiegend aus Schätzabweichungen, die auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die Entwicklung des Kassenaufkommens bis einschließlich September 2024 zurückzuführen sind. Für den Bund ergebe sich für das Jahr 2025 ein positiver Gesamteffekt durch Änderungen in den EU-Abführungen, die voraussichtlich geringer ausfielen als noch im Mai angenommen. Die Wachstumsinitiative ist laut BMF in den gesamtwirtschaftlichen Annahmen bereits berücksichtigt. Durch sie würden in den kommenden Jahren positive gesamtwirtschaftliche Impulse erwartet, die sich dann auch im geschätzten Steueraufkommen zeigen.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das Steuerfortentwicklungsgesetz sei noch nicht in der Schätzung enthalten. In der Haushaltsplanung sei dafür aber bereits eine Vorsorge getroffen.
Bundesfinanzministerium, PM vom 24.10.2024