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Steuernachlässe bei großen Erbschaften und Schenkungen im Rahmen der so genannten Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a Erbschaftssteuergesetz sind Thema einer Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke (BT-Drs. 20/14576).

Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung seit Einführung dieser Regelung im Jahr 2016 bis einschließlich 2024 gestellt wurden und wie hoch die gewährten Steuernachlässe waren. Außerdem wird eine Aufschlüsselung der Beträge nach Bundesländern verlangt.

In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage erläutern die Abgeordneten zur Verschonungsbedarfsprüfung, es handele sich dabei um ein Verfahren zur Steuerbegünstigung für in der Regel sehr große Erbschaften und Schenkungen. Für die im Jahr 2023 insgesamt festgesetzten 26 Steuerfälle seien von ursprünglich 2,13 Milliarden Euro über 2,12 Milliarden beziehungsweise 99,7 Prozent der Erbschaft- und Schenkungsteuer von den Finanzämtern erlassen worden.

Deutscher Bundestag, PM vom 28.01.2025