Photovoltaik-Anlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und entlasten das Klima nachhaltig. Dazu zählen auch die vielen kleinen Photovoltaik-Anlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern. Hessen hatte sich 2022 neben anderen Bundesländern im Bundesrat für weniger Bürokratie bei kleinen Photovoltaik-Anlagen eingesetzt. Dies habe die Bundesregierung im Jahressteuergesetz 2022 umgesetzt, zeigt sich das Finanzministerium Hessen zufrieden. Jetzt zeigten die neuen Regelungen ihre Wirkung.
Im Vergleich zum Vorjahr hätten sich in Hessen 2023 mehrere tausend Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen nicht mehr für ihre neue Anlage beim Finanzamt registrieren lassen müssen und somit für diese auch keine steuerliche Erklärung abgegeben, sagte Alexander Lorz, Finanzminister Hessens (CDU).
Bei der Ertragsteuer habe der Bund den Appell der Länderkammer aufgenommen, den Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen gesetzlich steuerfrei zu stellen. Es profitierten Anlagen auf Einfamilienhäusern mit einer Bruttoleistung bis zu 30 Kilowatt (peak). Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liege die Grenze bei aktuell 15 Kilowatt (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bis zum Jahressteuergesetz 2022 habe eine Vereinfachungsregel lediglich für Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowatt (peak) gegolten.
Erleichterungen habe es auch bei der Umsatzsteuer gegeben. Änderungen im EU-Recht machten es nun möglich, Photovoltaik-Anlagen ohne Umsatzsteuer liefern und installieren zu lassen. Insbesondere private Betreiber könnten ihre neue Anlage so günstiger – nämlich zum Nettopreis – erwerben, so das Finanzministerium Hessen abschließend.
Finanzministerium Hessen, PM vom 25.06.2024