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Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Sinne des § 139c der Abgabenordnung (AO) startet: Zum 01.11.2024 soll mit der initialen Vergabe der W-IdNr. begonnen werden, teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit. Die initiale Vergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich Tätigen erfolge in mehreren Stufen und solle 2026 abgeschlossen werden.

Die W-IdNr. sei eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird. Dies betreffe Unternehmen aller Rechtsformen. Perspektivisches Ziel der Einführung sei die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander. Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (Hinweis auf § 139d AO) sollen verschiedene Einzelheiten zur W-IdNr. geregelt werden, zum Beispiel der Zeitpunkt der Einführung der W-IdNr., Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung.

Bundesfinanzministerium, PM vom 28.06.2024