Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem zur verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zwei Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Zum einen soll der in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben werden. Zum anderen soll der steuerliche Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht werden.
Bundesfinanzministerium, PM vom 24.07.2024