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Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (BT-Drs. 20/12783). Das habe die Länderkammer in ihrer Sitzung am 27.09.2024 beschlossen, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung (BT-Drs. 20/13084).

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits in erster Lesung debattiert. Auch der Finanzausschuss hat sich bereits mit diesem sowie weiteren steuerrechtlichen Gesetzentwürfen befasst und öffentliche Anhörungen dazu angesetzt.

Deutscher Bundestag, PM vom 01.10.2024