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Der Bundesrat warnt in seiner Stellungnahme (BT-Drs. 20/13159) zum Entwurf für das Steuerfortentwicklungsgesetz (BT-Drs. 20/12778) vor Ausfällen für die Kommunen bei der Gewerbesteuer in Milliardenhöhe. Zugleich schreibt die Länderkammer, dass der Gesetzentwurf hinter dem Anspruch zurückbleibe, nachhaltiges Wachstum zu schaffen und zusätzliche Investitionen zu unterstützen. Dieses Ziel der Bundesregierung begrüßen die Ländervertreter indes.

Sie kritisieren dagegen die kurze Frist, sich auf Änderungen einstellen zu können: Die Bundesregierung habe den Gesetzentwurf erst in der parlamentarischen Sommerpause beschlossen, einzelne Regelungen sollten jedoch bereits am 01.01.2025 in Kraft treten. „Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die Bedürfnisse der Praxis und die vielfach geäußerte Forderung nach einer verlässlichen und planbaren Steuerpolitik hin“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Länder haben mehrere Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf. Unter anderem wollen sie die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter stärker als die Bundesregierung erhöhen und schlagen 1.000 statt 800 Euro vor. Aus Sicht der Bundesregierung ist dies allerdings „aus haushälterischen Gründen nicht darstellbar“, wie es in deren Gegenäußerung heißt.

Prüfen will die Bundesregierung indes, ob eine Bagatellgrenze bei zu hoher Steuerfreistellung für das Kurzarbeitergeld eingeführt wird. Die Bundesländer verweisen darauf, dass Arbeitgeber bei der Zahlung von Kurzarbeitergeld vor der schwierigen und fehleranfälligen Aufgabe stünden, die korrekte Lohnsteuerzahlung zu berechnen. Deshalb müssten sie im Nachhinein oftmals Anzeigen beim Finanzamt vornehmen. Sie sprechen sich deshalb für eine Grenze aus, bis zu der eine Anzeige entbehrlich sein soll. Einen konkreten Betrag nennt der Bundesrat nicht.

Steigen sollen aus Sicht des Bundesrats der Übungsleiterfreibetrag (von 3.000 auf 3.300 Euro) und die Ehrenamtspauschale (von 840 auf 900 Euro). Auch das will die Bundesregierung prüfen, weist jedoch unter anderem darauf hin, dass die Pauschalen bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 um 25 Prozent gestiegen seien.

Nicht generell ablehnend äußert sich die Bundesregierung auch zu einem Vorschlag, der eine Änderung im Steuerrecht für gemeinnützige Vereine betrifft. Hier sieht der Gesetzentwurf bisher vor, das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung abzuschaffen. Die Länder lehnen das ab, wollen stattdessen die bisherige Betragsgrenze auf 80.000 Euro erhöhen. „Auch bei Jahreseinnahmen in dieser Höhe ist nicht mit einer übermäßigen Vermögensbildung durch die steuerbegünstigten Körperschaften zu rechnen“, heißt es in der Stellungnahme dazu.

Auch im Unternehmenssteuerrecht herrschen unterschiedliche Sichtweisen zwischen Bund und Ländern. Hier lehnt die Bundesregierung weitere Erhöhungen der Gewinn- und Umsatzgrenzen zu steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten ab.

Deutscher Bundestag, PM vom 08.10.2024