In Hessen brauchten die Finanzämter in 2024 durchschnittlich rund 44 Tage für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2023. Die Erstattung betrug im Schnitt 959 Euro. Dies teilt das hessische Finanzministerium mit.
Im Vergleich zu 2023 sei die Bearbeitungszeit damit um eine ganze Woche gesunken, zeigt sich Hessens Finanzminister R. Alexander Lorz zufrieden. Umso bemerkenswerter sei das, als „durch die geänderten Abgabefristen in Folge der Corona-Pandemie noch immer eine Bugwelle existierte, in der deutlich mehr Erklärungen als sonst gleichzeitig abgegeben wurden.“ Auch die Umsetzung der Grundsteuerreform habe eine Mehrbelastung bedeutet.
Allerdings weist Lorz darauf hin, dass Geschwindigkeit nicht alles und auch nicht das Wichtigste bei der Bearbeitung von Steuererklärungen ist. Vielmehr gehe es um Sorgfalt und Qualität – gerade auch vor dem Hintergrund des immer komplexer werdenden Steuersystems.
Die sinkenden Bearbeitungszeiten bei den Steuererklärungen seien auch möglich, weil die Digitalisierung der Steuerverwaltung schon weit fortgeschritten ist. „So wird inzwischen fast ein Viertel der Steuerklärungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Hessen automatisiert – und entsprechend schneller – bearbeitet“, so der Finanzminister abschließend.
Finanzministerium Hessen, PM vom 24.01.2025