Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) warnt vor Milliardenschäden für Deutschland, sollte das Bürokratieentlastungsgesetz in der aktuellen Form verabschiedet werden. Durch die geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfristen werde es für Ermittler schwer, komplexen Steuerbetrug wie Cum-Ex zu verfolgen, so DSTG-Bundesvorsitzender Florian Köbler.
Kriminelle könnten dann wichtige Beweismittel bereits nach acht Jahren legal vernichten, obwohl die Verjährung von Delikten der Steuerhinterziehung erst nach 15 Jahren eintritt. Köbler sieht daher in der geplanten Verkürzung einen gefährlichen Schritt. Sie behindere die Aufarbeitung von Cum-Cum und ähnlichen Geschäften.
Im Gesetzentwurf rechne das Finanzministerium durch die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen mit Steuerausfällen in Höhe von 200 Millionen Euro im Jahr. Die DSTG rechnet sich eine weitaus düstere Realität aus. Denn laut Schätzungen sei der Staat mit Cum-Cum-Geschäften um 35 Milliarden Euro geprellt worden.
Argumente für eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sieht die DSTG nicht. Das Gros der Wirtschaftsunternehmen habe bestätigt, dass es Belege bereits digital aufbewahrt. Im Gesetz selbst werde die Einsparung bei einem Unternehmen mit digitaler Aufbewahrung auf zwölf Euro im Jahr berechnet. Dies steht aus Sicht der Steuer-Gewerkschaft in keinem Verhältnis zum potentiellen Schaden.
Sie schlägt daher Alarm: Das Gesetz entlaste nicht, sondern berge die Gefahr, das Vertrauen in die Steuergerechtigkeit zu untergraben. Es behindere die Nachverfolgung illegaler Vermögenswerte und untergrabe ein zentrales Instrument gegen Wirtschaftskriminalität.
Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 20.09.2024