Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat erreicht, dass die Finanzverwaltung die Aufgabentexte zur Steuerberaterprüfung wieder veröffentlicht – beginnend mit dem Prüfungszeitraum 2021/2022. Ende Juni seien diese im Bundessteuerblatt erschienen. Passend dazu stelle die BStBK nun erstmals eigene, rechtsunverbindliche Lösungsvorschläge für die Steuerberaterprüfung vergangener Jahre auf ihrer Website zur Verfügung. Damit will sie künftigen Prüflingen die Vorbereitung auf die Steuerberaterklausuren erleichtern.
Die veröffentlichten Lösungsvorschläge umfassen laut BStBK die Klausuren „Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete (Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer)“, „Ertragsteuern“ und „Buchführung und Bilanzwesen“. Sie und die darin aufgeführte Bepunktung stellten aber nicht die offizielle Lösung aus dem Prüfungszeitraum 2021/2022 dar, unterstreicht die Kammer.
Auch in Zukunft werde die Finanzverwaltung die Aufgabentexte mit einer Karenzzeit von zwei Jahren ab Beendigung des jeweiligen Prüfungszeitraums bereitstellen – und die BStBK unverbindliche Lösungsvorschläge.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 31.07.2024