Das Bundesfinanzministerium (BMF) will die Gebühren der Steuerberater erhöhen und hat dafür einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgelegt. Die Gebühren waren zuletzt am 01.07.2020 erhöht worden.
Steuerberatungskanzleien hätten in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg der Personal- und Sachkosten verzeichnet, erläutert das BMF seinen Vorstoß. Die in der StBVV vorgesehenen Gebühren berücksichtigten dies überwiegend nicht. Damit Steuerberater weiterhin einen sachgerechten Beitrag zur Steuerrechtspflege leisten könnten, sollen die Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Darüber hinaus habe sich gezeigt, dass in der Prüfungsordnung für die Steuerberaterprüfung, die den Ersten Teil der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) darstellt, Änderungs- und Ergänzungsbedarf besteht. Zudem will das BMF die vollständige Digitalisierung des Bestellungsverfahrens zum Steuerberater ermöglichen und die DVStB entsprechend ändern. Auch möchte es dort kohärente Ausschlussgründe für die Berufshaftpflichtversicherung von Steuerberatern schaffen.
Weiter weist das BMF darauf hin, dass am 31.12.2024 die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises der zuständigen Steuerberaterkammer zur Authentisierung der Übermittlung von Dokumenten mit einer nicht-qualifizierten elektronischen Signatur über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach endet. Dies würde „in einigen wenigen Fallkonstellationen“ dazu führen, dass Steuerberatern kein geeignetes Authentisierungsmittel mehr zur Verfügung steht. Die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises solle daher bis 31.12.2026 verlängert werden.
Bundesfinanzministerium, PM vom 11.10.2024