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Gemeinsam mit Umsatzsteuerexperten fordert der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) eine faire Neuregelung der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen.

Schon seit Jahren suche die Politik nach einer europarechtskonformen Ausgestaltung der im Gesetz enthaltenen Regelung. Die am 18.10.2024 im Bundestag beschlossene Lösung bilde „derzeit einen traurigen Abschluss“. Gemeinsam mit renommierten Umsatzsteuerexperten wolle der DStV die Folgen abmildern.

Mit dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) habe die Bundesregierung einen neuen Anlauf genommen, die Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen zu regeln. Der letzte Versuch sei 2019 gescheitert. Die Regelung, die man gefunden habe, habe den Anbietern von Bildungsleistungen ausreichend Flexibilität geboten und sei mit dem EU-Recht vereinbar gewesen. Neben einer Ausweitung des Anwendungsbereichs der Steuerbefreiung sei auch die Abschaffung des Bescheinigungsverfahrens vorgesehen gewesen, so der DStV. Stattdessen sollten Fortbildungsleistungen nur dann von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn die Einrichtungen, die solche Leistungen erbringen, keine systematische Gewinnerzielung anstreben. Diese Voraussetzungen hätten einfach und ohne bürokratisches Verfahren überprüft werden können.

Doch überraschend und sehr kurzfristig hätten sich die Ampel-Fraktionen im Bundestag kurz vor der Anhörung zum JStG 2024 von der Fassung im Regierungsentwurf abgewendet. Nunmehr solle der Anwendungsbereich ausgedehnt und zusätzlich am Bescheinigungsverfahren festgehalten werden. Danach seien Bildungsleistungen erst dann steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bestätigt, dass die Einrichtung Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulungen erbringt. Die Neuregelung solle bereits zum 01.01.2025 greifen.

Gemeinsam mit den Umsatzsteuerexperten Oliver Zugmaier, Markus Müller (beide KMLZ), Jörg Grune (Of Councel bei der INDICET Partners GmbH) und Rolf-R. Radeisen habe sich der DStV die geplanten Änderungen angeschaut. Der gemeinsame Befund: Rechtsunsicherheit, weitreichende Konsequenzen und keine Zeit, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen.

Um die weitreichenden Konsequenzen etwas abzumildern, habe man ein gemeinsames Schreiben an die politischen Akteure in Bund und Länder verfasst. Darin fordere man eine faire Ausgestaltung der Neuregelung: Der Anwendungszeitpunkt der Neuregelung müsse mindestens auf den 01.01.2026 verschoben werden. Zudem sei die Rechtsunsicherheit, die mit dem Bescheinigungsverfahren einhergeht, im Verwaltungswege zu verringern.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 04.11.2024