Die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat sich auf dem Steueranwaltstag gegen das Verbot zur elektronischen Einreichung anwaltlicher Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an die Finanzämter gewandt.
Das Verbot sei eigentlich nach heftigem Protest der Anwaltschaft wieder aus dem Entwurf für das Jahressteuergesetz gestrichen worden. Nun sei es aber in der ersten Lesung im Bundestag wieder aufgetaucht. Nach Kritik des DAV-Ausschusses Steuerrecht forderte nun auch die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht auf dem Steueranwaltstag, das zu korrigieren.
In seiner aktuellen Fassung schränke der Gesetzentwurf die anwaltliche Tätigkeit gegenüber den Finanzbehörden massiv ein und führe zu einem Verlust von Rechtsschutzmöglichkeiten für Bürger. Das ELSTER-Portal sei für die Übermittlung von Schriftsätzen unter Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht geeignet. Der Kommunikationsweg über das beA müsse deshalb dringend weiter offenstehen.
Der Steueranwaltstag unterstütze deshalb die Stellungnahme des Ausschusses Steuerrecht und dränge auf eine zeitnahe Anpassung der entsprechenden Norm.«
Deutscher Anwaltverein, PM vom 06.11.2024