Das Amtsgericht (AG) Karlsruhe hat drei Mitarbeiter des KSC-Fanprojektes wegen versuchter Strafvereitelung in 21 tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von jeweils 90 Tagessätzen zu 70, 60 beziehungsweise 45 Euro verurteilt.
Am 12.11.2022 wurden beim Abbrennen von Pyrotechnik während eines KSC-Spiels durch Mitglieder der Ultragruppierung „Rheinfire“ elf Menschen verletzt. Die Angeklagten sind seit mehreren Jahren als Sozialarbeiter beim KSC-Fanprojekt tätig. Sie wurden im Rahmen der Ermittlungen mehrfach zu verschiedenen Sachverhalten (unter anderem zur Vorbereitung der Pyrotechnik möglicherweise in den Räumen des Fanprojekts, Wahrnehmungen während des Spiels) im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Mitglieder der Ultragruppierung „Rheinfire“ befragt. Die Angeklagten verweigerten die Aussage.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie durch die Verweigerung der Aussage bei der Vernehmung durch den Ermittlungsrichter wissentlich versucht haben, die Strafverfolgung von an der Pyroaktion Beteiligten zu verzögern oder ganz zu verhindern.
Die Angeklagten hielten es jedenfalls für möglich, dass die im Rahmen der richterlichen Vernehmung ihnen genannten Personen schwere Straftaten begangen hatten, nämlich die Körperverletzung von Stadionbesuchern. Sie seien zu Beginn der Vernehmung darauf hingewiesen worden, dass sie zur Aussage verpflichtet sind. Den Angeklagten war laut Gericht auch bewusst, dass sie kein Aussageverweigerungsrecht wegen der Gefahr einer möglichen eigenen Strafverfolgung hatten, ebenso wenig ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Sie sahen es zur Überzeugung des Gerichts jedenfalls betreffend eines Teils der gestellten Fragen als sichere Folge ihrer Aussageverweigerung an, dass es zu einer Strafvereitelung kommt. Lediglich hinsichtlich dreier später durch die Staatsanwaltschaft eingestellter Ermittlungsverfahren gegen Security-Mitarbeiter hat sich nach Auffassung des AG der Vorwurf der versuchten Strafvereitelung nicht bestätigt.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Amtsgericht Hannover, PM vom 28.10.2024