Die Informationskampagnen des Bundesfinanzministeriums (BMF) unter anderem zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags und zur Schuldenbremse listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/12221) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auf. Es handelt sich um die Jahre 2021 bis 2024. Neben der Laufzeit sind auch die Sachkosten für Online, Print, Plakate, TV, Funk und Kino aufgeführt.
Die Fragestellerin hatte in der Vorbemerkung ihrer Anfrage geschrieben, es bestehe der Vorwurf, dass Minister Christian Lindner nicht nur die Schuldenbremse beworben, sondern auch Wahlkampf für die FDP vor dem Hintergrund der Europawahl betrieben habe. Darauf reagierte die Bundesregierung mit einer eigenen Vorbemerkung: „Die Bundesregierung hat den verfassungsmäßigen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele zu informieren. Um diesem Auftrag nachzukommen und verständlich und bürgernah zu informieren, nutzt sie eine große Bandbreite an Kanälen und Informationsangeboten und passt diese laufend an. Der Informationsauftrag der Bundesregierung ergibt sich aus dem Grundgesetz und soll sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu den wichtigen politischen Themen erhalten (vgl. BVerfGE 44, 125; 154, 320).“
Deutscher Bundestag, PM vom 15.07.2024