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Die Fortentwicklung des Völkerstrafrechts schließt Lücken in der Strafbarkeit und stärkt Opferrechte, bei Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen gilt die Abgasnorm Euro 6e verpflichtend und der gesetzliche THC-Grenzwert im Straßenverkehr ist geregelt. Das ändert sich laut Bundesregierung im September 2024.

Das Völkerstrafgesetzbuch sei vor über 20 Jahren entstanden, so die Regierung. Es habe sichergestellt, dass die deutsche Justiz im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und der Staatsangehörigkeit des Täters. Nun würden Lücken in der Strafbarkeit geschlossen, Opferrechte gestärkt und die Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse und Urteile verbessert.

Für alle Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) gelte ab September die Abgasnorm Euro 6e. Bis 2030 wolle die EU den CO2-Ausstoß bei Pkw um 55 Prozent und bei LNF um 51 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 verringern. Die Norm bestehe aus drei Stufen – die erste davon trete nun in Kraft. Die Regelung enthält laut Bundesregierung zudem verschärfte Grenzwerte für Stickoxide und Partikel. Hersteller würden verpflichtet, diese immer mehr auch unter tatsächlichen Fahrbedingungen zu realisieren.

Seit dem 22.08.2024 gelte im Straßenverkehr ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum. Für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres gelte ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Besonders gefährlich sei der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis – deshalb gelte für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.

Bundesregierung, PM vom 29.08.2024