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Belgien, Bulgarien, Griechenland, Spanien und Rumänien erhalten von der EU-Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme, weil sie ihre nationalen Rechtsvorschriften nicht mit den verbindlichen Bestimmungen der Richtlinie 2022/542 über die Mehrwertsteuersätze in Einklang gebracht haben.

Die Richtlinie ermöglicht den Mitgliedstaaten eine breitere Anwendung von Ermäßigungssätzen bis hin zu Nullsätzen für Waren des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel, Medikamente und Produkte, die für medizinische Verwendungen bestimmt sind. Laut Kommission haben ´die fünf genannten Mitgliedstaaten es versäumt, die vollständige Umsetzung der Richtlinie mitzuteilen. Dafür hätten sie bis zum 31.12.2024 Zeit gehabt.

Daher habe die Europäische Kommission beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die fünf Länder zu richten. Diese müssen nun binnen zwei Monaten reagieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, und die Verhängung von Geldbußen beantragen.

Europäische Kommission, PM vom 17.07.2025

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