Das Jahr des Renteneintritts entscheidet lebenslänglich über die Rentenbesteuerung. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Wer bis spätestens 1. Dezember eines Jahres in Rente geht, spare Steuern.
Bei der deutschen Durchschnittsrente von 1.550 Euro betrage die jährliche Steuerersparnis rund 33 Euro. Wird diese Ersparnis über 20 Jahre aufsummiert, lasse sich der ganze Vorteil erkennen. Fällt die Rente höher als die Durchschnittsrente aus, lässt sich laut Lohnsteuerhilfe mehr herausholen.
Seit 2005 werde in Deutschland die Rente besteuert, erläutert die Lohnsteuerhilfe. Um einen Übergang zu dieser neuen Besteuerung zu schaffen, sei mit einer moderaten Rentenbesteuerung in Höhe von 50 Prozent angefangen worden. Im Jahr der Einführung seien 50 Prozent der Rente steuerpflichtig und die andere Hälfte als steuerfreier Betrag festgeschrieben worden. Mit jedem Jahreswechsel erhöhe sich der steuerpflichtige Anteil der Rente und der Rentenfreibetrag schmelze entsprechend ab. Wer zum Beispiel 2010 in Rente ging, habe einen Steuerfreibetrag von 40 Prozent erhalten. Zehn Jahre später habe der Steuerfreibetrag nur mehr die Hälfte betragen. Je früher man in Rente geht, desto höher falle die Nettorente aus – und das ein Leben lang, betont die Lohnsteuerhilfe.
2023 sei die Abschmelzung des Rentenfreibetrags zwar verlangsamt worden. Dennoch mache es einen Unterschied, ob man im November 2024 oder im Januar 2025 in den Ruhestand eintritt, unterstreicht die Lohnsteuerhilfe. Der Rentenfreibetrag sinke in dieser Zeit von 17 auf 16,5 Prozent ab. Im Jahr 2026 werde er weiter auf 16 Prozent fallen. Mit jedem Jahr, in dem der Renteneintritt später erfolgt, werde es teuer. Der Rentenfreibetrag werde einmalig zu Rentenbeginn festgelegt und bleibe dann über die gesamte Rentenzeit fix. Auch Rentenerhöhungen veränderten diesen Freibetrag nicht. Durch einen geschickt gewählten Rentenbeginn könnten derzeit also Steuern gespart werden.
Viele würden denken, dass der Tag des Rentenbeginns exakt feststeht. Das liege daran, dass erst ab einem bestimmten Zeitpunkt die Voraussetzungen für den Erhalt einer Regelaltersrente gegeben sind. Die Altersrente trete aber nicht automatisch ein, weiß die Lohnsteuerhilfe. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überweise nur auf Antrag eine Rente. Der Zeitpunkt der Rente könne dabei durchaus selbst bestimmt werden. So könne mit dem Arbeitgeber ein Renteneintritt zum Wunschzeitpunkt vereinbart werden. „Sind die Voraussetzungen für die Rente erfüllt, kann der Rentenantrag innerhalb von drei Monaten sogar rückwirkend noch gestellt werden“, so Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe.
Wer also beschließe, ab dem 1. Dezember in Rente zu gehen und die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllt, könne sich Zeit lassen. Um den Rentenfreibetrag und die Steuerlast zu optimieren, reiche es aus, wenn der Rentenantrag bis Ende Februar bei der DRV eingereicht wird. Bis zu drei Monatsrenten würden in diesem Fall noch nachträglich ausbezahlt. Wird der Rentenantrag nach der Dreimonatsfrist eingereicht, begönnen die Rentenzahlungen erst mit dem Antragsmonat und rückwirkende Ansprüche verfallen.
Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente gehen möchte, könne das tun. Dafür müssten mindestens 35 Versicherungsjahre zusammengekommen und ein Alter von 63 Jahren erreicht sein. Aber ein Abschlag müsse in Kauf genommen werden: 0,3 Prozent für jeden Monat früher. Dieser Abschlag gelte genauso wie der Rentenfreibetrag lebenslänglich. Zwei Monate Abschlag mit 0,6 Prozent bei der Vollrente stünden somit einem Steuervorteil von 0,5 Prozent gegenüber. Das lohne sich so erstmal nicht.
Um den finanziellen Nachteil einer vorgezogenen Rente minimal zu halten und dennoch in den Genuss des höheren Rentenfreibetrags zu kommen, gibt es laut Lohnsteuerhilfe eine Lösung. Die Rentenära könne mit einem Antrag auf Teilrente gestartet werden. Diese könne im Minimum zehn Prozent der Vollrente betragen. Wer nun zum 1. Dezember in Teilrente geht, zahle den Rentenabschlag auf ein Zehntel seiner Rente. Die monatlichen Rentenzahlungen würden sich dadurch nur um 0,06 Prozent bei zwei Monaten früher reduzieren. Im Fall der Durchschnittsrente seien das gerade mal 93 Cent. Die Vollrente könne dann später beantragt werden. Der höhere Rentenfreibetrag sei so aber lebenslänglich gesichert.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 26.11.2024