Sachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen stellten in der Bundesratssitzung am 17.05.2024 einen Gesetzentwurf für einen besseren strafrechtlichen Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern vor.
Politiker seien immer wieder Übergriffen ausgesetzt, die auf Einschüchterung abzielen, um sie bei der Wahrnehmung ihres Amtes oder Mandats in eine bestimmte Richtung zu lenken, heißt es in der Begründung des Antrages. Dieser Effekt werde dabei nicht zwingend durch eine einzelne Handlung, sondern meist durch die Gesamtheit mehrerer, auch von verschiedenen Personen unabhängig voneinander begangener Handlungen erzeugt.
Kern des Gesetzesvorhabens ist die Schaffung eines neuen Straftatbestands der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch so genanntes politisches Stalking. Damit sollen Entscheidungsträger gerade auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden. Bislang straflos gebliebene Fälle, in denen Bürgermeister bis zu deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen damit durch das Strafrecht besser erfasst werden.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, zwei bereits bestehende Straftatbestände, die bisher nur Verfassungsorgane und deren Mitglieder auf Bundes- und Landesebene vor Nötigungen schützen, auf die kommunale und europäische Ebene zu erweitern. Dadurch soll der großen Bedeutung von Entscheidungen in den Gemeinderäten und in der europäischen Gesetzgebung für den demokratischen Rechtsstaat Rechnung getragen werden.
Der Gesetzesantrag wird nun den Ausschüssen zugewiesen und voraussichtlich in einer der nächsten Plenarsitzungen des Bundesrates zur Abstimmung stehen.
Bundesrat, PM vom 17.05.2024