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Freiwillige Beiträge: Zählen nicht für die Grundrente

Freiwillig geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen – anders als Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit – nicht zu den Grundrentenzeiten. Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass der allgemeine Gleichheitssatz dadurch nicht...
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