Preloader Icon

Luftbildaufnahmen mittels Drohne: Urheberrechtlich unzulässig

Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken, beispielsweise Kunstwerken, die mithilfe einer Drohne gefertigt werden, unterfallen nicht der so genannten Panoramafreiheit, sind also urheberrechtlich unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH)...
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner