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Realschullehrer hält Cocktailkurse: Keine höhere Besoldung

Das Halten von Cocktailkursen rechtfertigt keine höhere Besoldung eines Realschullehrers. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Aachen festgestellt.Eine Tätigkeit als Anbieter von Cocktailkursen sei für die als verbeamteter Lehrer nicht förderlich im...
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