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Steuerrecht: Anwälte dürfen Fahrtenbuch nur teilweise schwärzen

Rechtsanwälte dürfen als Berufsgeheimnisträger ihr Fahrtenbuch nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 3 Einkommenssteuergesetz (EStG) teilweise schwärzen, um die Identitäten von Mandanten zu schützen. Alle beruflichen Angaben – etwa auch Fahrten zur Kanzlei, zum Gericht oder...
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