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Eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Zwischenbilanz zur zehnjährigen Übergangsfrist für die Anwendung von § 2b UStG“ hat die CDU/CSU-Fraktion gestellt (BT-Drs. 20/12279). Darin beziehen sich die Fragesteller auf das von der Bundesregierung geplante Jahressteuergesetz 2024. Dieses beinhalte eine abermalige Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2026, heißt es in der Anfrage.

In dem Paragraphen gehe es darum, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts marktrelevante, privatrechtliche Leistungen nach den gleichen Grundsätzen der Umsatzsteuer unterwerfen müssen, wie andere Marktteilnehmer, erklärt die Unionsfraktion. Sie will nun unter anderem von der Bundesregierung wissen, inwieweit eine vollständige Anwendung des Paragraphen nötig sei, falls es „zu keinen gravierenden Wettbewerbsverzerrungen in den letzten Jahren gekommen“ sei.

Deutscher Bundestag, PM vom 25.07.2024