Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf eines Schreibens veröffentlicht, in dem es Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) und die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025 geht.
Ab dem 01.01.2025 werde – begleitet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden sein. Das BMF plant, ein BMF-Schreiben hierzu zu veröffentlichen. Einen entsprechenden Entwurf hat es eigenen Angaben zufolge am 13.06.2024 den Verbänden mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt.
Hintergrund der Versendung in diesem frühen Stadium ist laut BMF die große Bedeutung des Themas für die Wirtschaft. Eine Stellungnahme zu dem Entwurf könne gegebenenfalls über die Verbände erfolgen. Die endgültige Veröffentlichung des Schreibens sei für den Beginn des IV. Quartals 2024 geplant.
In dem Entwurf behandelt das Ministerium unter anderem die aktuelle Rechtslage und Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz (Rechnungsarten ab dem 01.01.2025, Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen, Zulässige Formate einer E-Rechnung). Sodann geht es auf folgende besondere Fragen ein: Umfang einer E-Rechnung, Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen, Verträge als Rechnung, Berichtigung sowie Juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ebenfalls angesprochen werden die Themen E-Rechnung und Vorsteuerabzug sowie Aufbewahrung.
Bundesfinanzministerium, PM vom 13.06.2024