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Erst ab 2025 greift die neue Grundsteuer. Bereits jetzt aber ist sie ein Fall für die Gerichte. Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ am 06.08.2024 auf ihren Internetseiten berichtete, sind beim Finanzgericht (FG) Sachsen-Anhalt 14 Klagen gegen die amtliche Feststellung des Grundsteuerwerts eingegangen. Es gehe den Klägern jeweils darum, dass ihr Grundstück zu hoch bewertet worden sei, so die Zeitung unter Berufung auf einen Gerichtssprecher.

Die geltend gemachten Gründe seien unterschiedlich: Zum Teil werde das Instrument des Bodenrichtwerts angegriffen. Andere wehrten sich dagegen, dass der Miete für vermietete Eigentumswohnungen ein Pauschalbetrag zugrunde gelegt werde, ohne zu berücksichtigen, ob die Miete tatsächlich in dieser Höhe erzielbar ist. Wieder andere machen geltend, die Gebiete, für die ein einheitlicher Bodenrichtwert gelte, seien nicht ausreichend differenziert bestimmt worden, sodass hieraus Ungerechtigkeiten resultierten.

Mitteldeutsche Zeitung, Internetmeldung vom 06.08.2024