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Das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz warnt vor einer neuen Betrugsmasche: In mehreren Bundesländern würden Betrüger neuerdings gefälschte Steuerbescheide verschicken.

Bürger erhielten vermeintlich Post vom Finanzamt. Der Inhalt: Ein Steuerbescheid mit Zahlungsaufforderung auf ein Konto bei der Sparkasse Weser-Elbe.

Das LfSt empfiehlt, genau hinzuschauen – eine Fälschung erkenne man an folgenden falschen oder fehlenden Angaben:

  • Adresse und Name des Finanzamts sind falsch

  • Die Rufnummer ist nicht existent

  • Steuernummer und/oder IdNr. stimmen nicht

  • Die angegebene Internetseite www.finanzverwaltungen.de ist falsch

  • Der im Adressfeld in kleiner Schriftgröße angegebene Adressat: „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ ist falsch

  • Stempel/Logo mit Bundesadler am Ende des Schreibens stimmen nicht

  • Es fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung

  • Die angegebene Kontoverbindung ist ungewöhnlich (zum Beispiel Bank mit Sitz außerhalb des Bundeslandes).

Helfen könne, die Steuernummern, die Angaben zum Finanzamt oder die äußere Aufmachung des Bescheids mit vorherigen Bescheiden zu vergleichen. Im Zweifel sollten Bürger das für sie zuständige Finanzamt kontaktieren, bevor sie Zahlungen leisten. Bei Vorliegen eines gefälschten Steuerbescheids rät das Landesamt dazu, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Das LfSt empfiehlt zudem, im Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt das SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen. So würden Zahlungen automatisch abgebucht; Betrugsmöglichkeiten durch falsche Zahlungsaufforderungen würden vermieden.

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 10.10.2024