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Zur Erleichterung der Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen (vgl. Schreiben des Bundesfinanzministeriums – BMF – vom 22.12.2004, IV A 6 – S 7492 – 13/04, Tz. 12) wenden die Truppen bei Beschaffungen bis zu einem bestimmten Wert vereinfachte Verfahren an. Jetzt hat das BMF mit einem aktuellen Schreiben die Anhebung der Wertgrenze des vereinfachten Verfahrens für Leistungen an berechtigte Personen der niederländischen Truppe bekannt gegeben.

Abweichend von Tz. 59 des BMF-Schreibens vom 22.12.2004 erhöhe sich die Wertgrenze für Lieferungen im niederländischen Beschaffungsverfahren von 1.500 Euro auf 2.500 Euro. Im Übrigen werde das niederländische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.

Die Regelung ist laut Ministerium für alle Umsätze, die nach dem 31.07.2024 ausgeführt werden, anzuwenden. Das ausführliche aktuelle Schreiben steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Themen – Steuern – Steuerarten – Umsatzsteuer – BMF-Schreiben/Allgemeines“ zum Herunterladen bereit.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 15.07.2024, III C 3 – S 7492/24/10001 :001