Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium (BMJ) haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft, mit denen Aufenthaltsrechte erschlichen werden, wirksamer verhindert werden sollen.
Wie das BMJ mitteilt, zieht der Gesetzentwurf eine klare Grenze. Es solle effektiv verhindert werden, dass Personen ohne sonstige Bleibeperspektive eine solche über die Vortäuschung einer Vaterschaft erlangen. Gleichzeitig gelte es, damit verbundenen missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen zu stoppen.
Die bisherigen Regelungen hätten sich nicht als effektiv genug erwiesen, wie eine Evaluation der bisherigen Regelung und Rückmeldungen aus der Praxis zeigten. Daher solle ein anderer Verfahrensansatz gewählt werden. In allen Fällen, in denen durch die Anerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen werden kann und das Kind nicht leiblich vom Anerkennenden abstammt, setze eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft künftig die Zustimmung der Ausländerbehörde voraus. Das werde künftig von den Standesämtern kontrolliert.
Im Gesetzentwurf seien neue (widerlegliche) Vermutungstatbestände geregelt, die für oder gegen einen möglichen Missbrauch sprechen, damit eine Entscheidung schnell ergehen kann. Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass diese aufgrund falscher Tatsachenangaben erwirkt wurde, könne sie zurückgenommen werden. Zusätzlich sollen Fälle missbräuchlicher Anerkennung zukünftig unter Strafe stehen.
Bundesjustizministerium, PM vom 30.04.2024