Die Mietpreisbremse wird bis Ende 2029 verlängert. Bürokratische Hürden werden abgebaut. Passbilder für den Ausweis müssen digital sein. Das sind die gesetzlichen Neuregelungen im August 2025.
Die Mietpreisbremse wurde um weitere vier Jahre bis Ende 2029 verlängert, damit Mieten nicht zu stark steigen – vor allem in Gegenden mit besonders großer Wohnungsknappheit. So soll laut Bundesregierung es leichter werden, eine bezahlbare Wohnung zu finden.
Wenn neue Pass- und Ausweisdokumente beantragt werden, müssen die Passbilder digital vorliegen. Das gilt für Reisepässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise des Ausländerrechts. Papier-Passbilder dürfen von den Behörden nicht mehr angenommen werden. Bürgerbüros und Fotodienstleister bieten die digitale Fotoerstellung an. Bis 31.07.2025 gilt eine Übergangsregelung, nach der Papierpassbilder noch akzeptiert werden können.
Ausrüstungsinvestitionen können besser abgeschrieben werden. Das steuerliche Investitionssofortprogramm soll laut Bundesregierung die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze sichern. Dabei können Ausrüstungsinvestitionen – etwa für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge – mit 30 Prozent pro Jahr schneller abgeschrieben werden, wenn sie vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 getätigt werden.
Unternehmen können 75 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr abschreiben, wenn sie zwischen dem 30.06.2025 und dem 31.12.2027 neu angeschafft werden. Die Bruttopreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von aktuell 70.000 Euro wird auf 100.000 Euro erhöht.
Die für August 2025 geplante Einführung des staatlichen Tierwohlkennzeichens wird auf den 01.03.2026 verschoben. Die Bundesländer und Lebensmittelunternehmer bekommen somit mehr Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen. Das neue Kennzeichen unterscheidet fünf verschiedene Haltungsformen und gilt zunächst nur für Schweinefleisch.
Landwirte werden von aufwändigen Berechnungen und jährlich wiederkehrendem Vorhalten von Buchführungsdaten entlastet. Möglich macht das nach Angaben der Regierung die Aufhebung der Stoffstrombilanz-Verordnung. Sie regelte bislang, wie Landwirte nachweisen, in welchem Umfang Nährstoffe in ihren Betrieb hineingehen und ihn wieder verlassen. Einschlägige Umweltauflagen werden nicht gelockert.
Elektrische Oberleitungen der Bahn sind für Vögel, die sich darauf niederlassen, eine erhebliche Gefahr. Eine neue Verwaltungsvorschrift schafft bundesweit einheitliche Standards für Vogelschutzmaßnahmen. Sie ermöglichen es, Elektrifizierungsmaßnahmen wesentlich zügiger und mit weniger Verwaltungsaufwand umzusetzen und zugleich den Schutzumfang für die betroffenen Vogelarten beizubehalten.
Ab dem 18.08.2025 können Bürger alle Batterien kostenlos an kommunalen Wertstoffhöfen abgeben. Dies regelt eine EU-Verordnung für Batterien. Außerdem müssen Hersteller künftig Batterien nach und nach mit QR-Codes versehen, über die Informationen zu Umweltverträglichkeit, Recyclingfähigkeit und verwendeten Rohstoffen abgerufen werden können.
Die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) soll sicherer werden. Ab 02.08.2025 müssen Anbieter von KI-Modellen, die vielseitig einsetzbar sind, Informationspflichten aus der europäischen KI-Verordnung befolgen. Es geht zum Beispiel um Anwendungen, die flexibel Texte, Audios, Bilder oder Videos erzeugen können. Für besonders leistungsfähige KI-Modelle, die ein so genanntes systemisches Risiko darstellen, gelten zusätzliche Pflichten zur Risikoabschätzung und -minderung.
Das Investitionsprogramm für den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wurde um zwei Jahre verlängert. Damit können die Länder ihre geförderten Maßnahmen nun bis Ende 2029 umsetzen. Das soll mehr Planungssicherheit beim Ausbau ganztägiger Grundschulbetreuung schaffen. Ziel ist es den Angaben der Bundesregierung zufolge, die Grundlagen für den stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen. Das entsprechende Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau ist am 24.07.2025 in Kraft getreten.
Bundesregierung, PM vom 28.07.2025