Mit dem so genannten Hessengeld will das Bundesland seine Bürger beim erstmaligen Kauf einer eigengenutzten Wohnimmobilie zu unterstützen. Sie sollen bei den Kaufnebenkosten entlastet werden.
Das Hessengeld gibt es für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie, wenn sie in Hessen liegt und für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Erbschaften, Schenkungen sowie Neubauten auf einem bereits im Eigentum befindlichen Grundstück werden nicht gefördert, da keine Grunderwerbsteuer anfällt.
Hintergrund ist nach Angaben des hessischen Finanzministeriums, „das Ziel von den eigenen vier Wänden für die gesellschaftliche Mitte“ erreichbar zu halten. Deshalb setze Hessen sich beim Bund dafür ein, den Ländern die Möglichkeit zu geben, eigenständig Freibeträge für die Grunderwerbsteuer schaffen zu können. Diese Bemühungen seien jedoch auf Bundesebene bislang nicht erfolgreich gewesen. Die Grunderwerbsteuer falle beim Kauf von Wohneigentum oder Grundstücken an und sei Teil der Kaufnebenkosten.
Bis die Voraussetzungen bundesweit geschaffen sind, helfe Hessen mit dem Hessengeld für das erste selbstgenutzte Eigenheim mit je 10.000 Euro für bis zu zwei Käufer und 5.000 Euro pro Kind. Das Geld werde sowohl für den Neubau als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie gewährt. Davon erfasst seien auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere bewohnergetragene gemeinschaftliche Bauprojekte, die gemeinsam das erste selbstgenutzte Eigenheim erwerben.
Finanzministerium Hessen, PM vom 22.04.2024