Die Bundesregierung hat im Finanzausschuss die geplante Senkung des Durchschnittssatzes für Landwirte von neun auf 7,8 Prozent mit Verweis auf europarechtliche Vorgaben verteidigt. Man könne von unionsrechtlichen Vorgaben nicht abweichen, erklärte Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) am 25.09.2024 im Finanzausschuss des Bundestages im Rahmen einer Unterrichtung (BT-Drs. 20/11920). Es bestehe die Gefahr, dass die EU die Anwendung der Pauschalversteuerung dann gänzlich untersage. Die Kürzung des Durchschnittssatzes ist im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 (BT-Drs. 20/12780) vorgesehen.
Aus ihrer Fraktion erhielt Hessel Rückendeckung. Wenn die für Landwirte günstige Regelungen wegfalle, liege das Risiko bei den landwirtschaftlichen Unternehmen. Auch vonseiten der SPD-Fraktion erhielt die Bundesregierung Rückendeckung in ihrer Argumentation. Aus der CDU/CSU-Fraktion wurde dagegen hinterfragt, dass es europarechtlich keine Möglichkeit gebe, den Landwirten entgegenzukommen. Es wurde auch gefragt, aus welchen inhaltlichen Gründen der Satz immer weiter sinke.
Dazu hieß es aus der Bundesregierung, dass dies mit einer sinkenden Investitionstätigkeit der bäuerlichen Betriebe zu tun habe, die für die Pauschalbesteuerung infrage kämen. Das seien derzeit jene mit einem Jahresumsatz von weniger als 600.000 Euro.
Noch nicht gänzlich überzeugt von der notwendigen unterjährigen Senkung zeigte sich die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Aus Sicht der Bundesregierung ist auch dies aufgrund von EU-Recht notwendig.
Die AfD-Fraktion teilte die Sicht der Unionsfraktion und forderte erneut die Rücknahme der Subventionskürzung beim Agrardiesel.
Deutscher Bundestag, PM vom 25.09.2024