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Der deutsche, international erfolgreiche Künstler Leon Löwentraut hat einen anderen Künstler erfolgreich auf Schadensersatz verklagt. Wegen des Kopierens seiner Kunstwerke muss der andere ihm 26.000 Euro zahlen. Dies hat das Landgericht (LG) Düsseldorf entschieden.

Es geht um drei Gemälde Löwentrauts: „Burgundy Nights“, “ Horizon“ und „Life Below Water“. Nach den Motiven dieser Bilder fertigte der beklagte Künstler Bilder an – zu Übungszwecken und als Privatkopien, so seine Aussage. Jedoch signierte er die Gemälde sodann mit seinem eigenen Namen und veräußerte sie.

Jetzt muss er Löwentraut dafür 26.000 Euro zahlen – wegen schuldhafter Verletzung der Urheberrechte an den streitgegenständlichen Bildern. Schließlich habe er die Kunstwerke Löwentrauts kopiert, ohne dass dieser eingewilligt habe. Sodann habe er sie verkauft und auf seinem Instagram-Kanal veröffentlicht. Der Gesamteindruck der vom Beklagten angefertigten Bilder stimme dabei mit den Originalen überein; eine eigene schöpferische Leistung sah das Gericht nicht.

Bei der Höhe des zuerkannten Schadensersatzanspruchs orientierte es sich an den hypothetisch zu beanspruchenden Lizenzgebühren. Gegen das Urteil kann der Beklagte noch Berufung einlegen.

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2024, 12 O 156/24, nicht rechtskräftig