Die steuerlichen Maßnahmen, mit denen vom Krieg in der Ukraine Geschädigte unterstützt werden sollen, werden verlängert. Das teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit.
Damit wird der zeitliche Anwendungsbereich von drei BMF-Schreiben verlängert: der des Schreibens vom 17.03.2022 (IV C 4 – S 2223/19/10003 :013), des Schreibens vom 07.06.2022 (IV C 4 – S 2223/19/10003 :017) und des Schreibens vom 13.03.2023 (III C 2 – S 7500/22/10005: 005).
Alle Schreiben sind auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei abrufbar.
Hintergrund der Erstreckung der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen auch auf das Jahr 2025 ist der fortdauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 04.12.2024, IV D 5 – S 2223/19/10003 :030