Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung angenommen.
„Um für alle Kinder bis zum Schuleintritt im gesamten Bundesgebiet einen gleichwertigen Zugang zu hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sicherzustellen, sind gezielte Verbesserungen der Qualität der Kindertagesbetreuung notwendig“, schreibt die Regierung in dem Gesetzentwurf.
Der mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) angestoßene Prozess, die Qualität der Kindertagesbetreuung nach den Entwicklungsbedarfen der Länder bundesweit weiterzuentwickeln und die Qualitätsniveaus der Länder so schrittweise im Sinne einer Konvergenz nach oben anzugleichen, solle fortgesetzt werden.
Ziel sei es, langfristig anzustrebende bundeseinheitliche Qualitätsstandards weiterzuentwickeln. Die Regierung halte dabei eine stärkere Fokussierung auf bestimmte Handlungsfelder für nötig. Dazu gehörten die Verbesserung der Betreuungsrelation, die sprachliche Bildung sowie ein bedarfsgerechtes (Ganztags-)Angebot.
Zu diesem Teil des Gesetzentwurfs hatte der Haushaltsausschuss zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Danach sollte gegenüber dem Regierungsentwurf unter anderem durch eine Änderung im KiQuTG das Ziel des Gesetzes nachgeschärft werden, „im Rahmen des KiQuTG zusätzliche Impulse für die Qualitätsentwicklung zu setzen und hierdurch bundesweit gleichwertige, fachlich anerkannte, qualitative Standards für die Kindertagesbetreuung vorzubereiten“.
Deutscher Bundestag, PM vom 10.10.2024