Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Referentenentwurf für eine zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung vorgelegt.
Dadurch werden nach Angaben des Ministeriums im Wesentlichen redaktionelle Änderungen umgesetzt. Weiterhin werde die Einschränkung der Übergangsregelung bei einem Fahrzeugwechsel aufgehoben. Die bisherige Bestimmung zur Anwendung der Kassensicherungsverordnung auf Wegstreckenzähler durch ein BMF-Schreiben werde in die Verordnung übernommen.
Darüber hinaus würden schon vor dem 01.07.2024 in den Verkehr gebrachte Wegstreckenzähler mit einer digitalen Schnittstelle ab 2026 in den Anwendungsbereich aufgenommen. Zudem würden die Rechte des BMF in Zertifizierungsverfahren erweitert.
Bundesfinanzministerium, PM vom 25.09.2024