Das Europäische Parlament und der Rat, also die Mitgliedsstaaten, haben eine Einigung über strengere Regeln zur Bekämpfung von Finanzkriminalität erzielt. Laut Kommission liefern die neuen Vorschriften ein einheitliches Regelwerk. Sie dienten als Grundlage für die Koordinierung der Arbeit der neuen EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung.
Der neue Ansatz enthalte Vorschriften, mit denen die in der Vergangenheit festgestellten Schwachstellen entschlossen angegangen werden, und biete flexible Mechanismen, mit denen sichergestellt wird, dass das Finanzsystem kein einfaches Ziel für Erträge aus Straftaten ist, sagte EU-Kommissarin McGuinness.
Die neuen Vorschriften legten unionsweite Anforderungen an den Privatsektor fest, um ein einheitliches Kontrollniveau im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten. Außerdem würden die Aufgaben und Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen (FIU) harmonisiert, um eine wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu ermöglichen. Darüber hinaus sehe der neue Rahmen stärkere Befugnisse für Register wirtschaftlicher Eigentümer vor. Das solle Transparenz in Bezug auf diejenigen sicherstellen, die juristische Personen und Trusts besitzen oder kontrollieren.
Zudem würden die Vorschriften für den Zugang zu diesen Informationen harmonisiert, sodass Akteure mit einem berechtigten Interesse, darunter Journalisten und die Zivilgesellschaft, zur Bekämpfung der Finanzkriminalität beitragen können. Ein erweiterter Zugang zu Immobilieninformationen werde den zuständigen Behörden auch dabei helfen, gegen den Missbrauch dieser Vermögenswerte durch Straftäter vorzugehen, so die Kommission abschließend.
Europäische Kommission, PM vom 18.01.2024